NFP 79-Projekte - Der blinde Fleck im Tierversuch: Warum auch überschüssige Tiere zählen

NFP 79-Projekte - Der blinde Fleck im Tierversuch: Warum auch überschüssige Tiere zählen
© Matthias Eggel

Tierversuche werden streng überwacht – doch unsichtbar bleiben oft die sogenannten Überschusstiere. Da ihr Tod rechtlich nicht als Belastung gilt, fehlen sie in der Schaden-Nutzen-Analyse. Ein Forschungsteam fordert ein Umdenken.

In der ethischen Bewertung von Tierversuchen stehen meist jene Belastungen im Fokus, die direkt durch Experimente entstehen. Diskutiert wird über Eingriffe, über Schmerzen, über Schweregrade von 0 bis 3. Kaum Beachtung findet hingegen das Schicksal sogenannter überschüssiger Tiere: Tiere, die gezüchtet, aber nicht für Experimente verwendet und anschliessend getötet werden. Obwohl diese Praxis rechtlich zulässig ist, wirft sie grundlegende ethische Fragen auf.

Eine kürzlich erschienene Publikation greift genau diesen blinden Fleck auf. Das Forschungsteam um Matthias Eggel von der Universität Basel argumentiert darin, dass sowohl das Töten von Versuchstieren als auch übliche Haltungsbedingungen als relevante Schäden – als «harms» – in der Schaden-Nutzen-Analyse berücksichtigt werden sollten. ((hier vielleicht noch eine kleine Box, wo und warum diese HBA zum Einsatz kommt, nämlich, um zu entscheiden, ob ein Tierversuche bewilligt werden soll oder nicht))

Im Interview erläutert Matthias Eggel die zentralen Thesen der Publikation und deren Bedeutung für die Bewertung von Tierversuchen.

Was hat Sie dazu bewogen, sich speziell mit sogenannten überschüssigen Versuchstieren zu befassen?

Wenn über Forschung mit Tieren gesprochen wird, dreht sich die Diskussion meist um die eigentlichen Experimente – also um die Handlungen, die an den Tieren vorgenommen werden, und um deren moralische Vertretbarkeit. Kaum thematisiert wird hingegen, dass viele Tiere zwar gezüchtet, aber nie in einem Versuch eingesetzt werden. Über diese überschüssigen Tiere wird fast nie gesprochen, obwohl sie einen erheblichen Teil der betroffenen Tiere ausmachen.

Warum werden diese Tiere in der ethischen Diskussion rund um Tierversuche bislang oft kaum berücksichtigt?

Ein Hauptgrund ist gesetzlicher Natur. Fachgerechte Haltung und fachgerechtes Töten gelten rechtlich nicht als Belastung. Die Schweregrade 0 bis 3 beziehen sich ausschliesslich auf Tiere, die tatsächlich in Versuchen eingesetzt werden – teilweise mit sehr hohen Belastungen. Rein rechtlich gelten überschüssige Tiere somit als keiner Belastung ausgesetzt.

Zudem bleibt oft unbeachtet, dass ungefähr gleich viele Tiere als überschüssig getötet werden wie in Experimenten eingesetzt werden. Diese Unsichtbarkeit im Gesetz und im öffentlichen Bewusstsein trägt dazu bei, dass sie in der ethischen Diskussion kaum vorkommen.

In Ihrer Publikation argumentieren Sie, dass auch das Töten von Versuchstieren als Schaden (harm) verstanden werden sollte. Was bedeutet das konkret?

Das Schweizer Tierschutzgesetz schützt das Wohlergehen und die Würde des Tieres. Wird ein Tier übermässig stark instrumentalisiert, muss dies gerechtfertigt werden. Gleichzeitig gilt das Töten von Tieren rechtlich nicht als Belastung. Bestimmte Tötungsmethoden – etwa die CO₂-Euthanasierung – sind gesetzlich erlaubt, sofern sie fachgerecht durchgeführt werden.

Wir sind der Ansicht, dass diese Sichtweise zu kurz greift. Erstens kann das Töten selbst eine Belastung darstellen. Zweitens – und das ist zentral – wird dem Tier durch den Tod etwas genommen: sein weiteres Leben. Diese beiden Aspekte sprechen dafür, das Töten im Versuchskontext als moralisch relevanten Schaden zu berücksichtigen.

Wenn das Gesetz davon ausgeht, dass dem Tier durch das Töten «nichts genommen» wird, widerspricht das unserer Analyse. Aus unserer Sicht sollte das Gesetz angepasst werden, sodass sowohl Tiere im Versuch als auch überschüssige Tiere als belastet gelten – auch wenn sie «nur» fachgerecht getötet werden.

Welche Schwächen sehen Sie in der heutigen Schaden-Nutzen-Analyse im Umgang mit überschüssigen Tieren?

Überschüssige Tiere treten in der Schaden-Nutzen-Analyse faktisch nicht auf. Dies beginnt beim Antragsformular: Bereits dort werden nur jene Tiere aufgeführt, die im Versuch eingesetzt werden. Die überschüssigen Tiere werden in der Güterabwägung nicht berücksichtigt.

Dadurch wird das gesamte Schadensausmass («overall harm») systematisch unterschätzt. Wenn beispielsweise 200 Tiere im Experiment eingesetzt und weitere 200 als überschüssig getötet werden, erscheinen in der ethischen Abwägung nur die 200 Versuchstiere. Zwar erfahren die überschüssigen Tiere keine experimentellen Eingriffe wie Operationen oder Substanzverabreichungen. Ihre Belastung ist geringer – aber moralisch dennoch relevant.

Je höher der moralische Wert ist, den man dem Leben eines Tieres oder seinem Tod beimisst, desto stärker entsteht der Druck, die Züchtung und Produktion überschüssiger Tiere zu minimieren.

Welchen Beitrag kann Ihre Arbeit zur Umsetzung der 3R-Prinzipien leisten, insbesondere im Bereich «Reduction»?

In der klassischen Interpretation bedeutet «Reduction» nicht zwingend, die absolute Zahl der Tiere zu senken. Vielmehr sollen für ein bestimmtes Forschungsziel nur so viele Tiere eingesetzt werden, wie statistisch notwendig sind.

Es gibt jedoch eine weitergehende Sichtweise, die die Gesamtzahl der verwendeten Tiere reduzieren möchte. Dabei kann es zu Spannungen zwischen «Reduction» und «Refinement» kommen.

Ein Beispiel: Ein Experiment könnte mit zehn Tieren durchgeführt werden, die repetitiv genutzt werden und dadurch stärker belastet sind. Alternativ könnte man zwanzig Tiere einsetzen, wobei jedes einzelne weniger stark belastet wird. Die Gesamtbelastung wäre vergleichbar, aber anders verteilt.

Das Refinement-Prinzip würde eher die Variante mit mehr Tieren und geringerer individueller Belastung bevorzugen. Eine strikte Reduction-Perspektive hingegen würde weniger Tiere mit höherer Belastung wählen. Wenn man jedoch davon ausgeht, dass der Tod selbst eine relevante Belastung ist, gewinnt die Frage an Gewicht, wie viele Tiere insgesamt sterben. Dann könnte die Variante mit weniger Tieren vorzuziehen sein.

Letztlich braucht es hier eine sorgfältige Einzelfallanalyse. Die Schaden-Nutzen-Analyse wäre das geeignete Instrument – vorausgesetzt, der Tod wird darin als Schaden anerkannt. Dafür müsste das Gesetz entsprechend angepasst werden.

Welche konkreten Veränderungen in der Forschungspraxis wären aus Ihrer Sicht kurzfristig realistisch, und was wären die nächsten Schritte, um die Situation von Versuchstieren nachhaltig zu verbessern?

Kurzfristig wäre es realistisch, die Zahl überschüssiger Tiere dort zu optimieren, wo dies noch nicht ausreichend geschieht. Dazu gehört auch, das Antragsprozedere so weiterzuentwickeln, dass die Belastungen überschüssiger Tiere systematisch berücksichtigt werden.

Darüber hinaus läuft derzeit die Forschung zu Tötungsmethoden, die vom Bund in Auftrag gegeben wurde, unter anderem vom BLV. Auch wenn die Schweiz eine vergleichsweise strenge Gesetzgebung hat, besteht weiteres Verbesserungspotenzial – etwa bei Haltungsbedingungen.

Unsere Arbeit soll dazu beitragen, dass überschüssige Tiere in der ethischen Bewertung nicht länger unsichtbar bleiben. Denn solange sie in der Güterabwägung nicht auftauchen, wird der tatsächliche Schaden von Tierversuchen möglicherweise unterschätzt.